Landhotel Sangermann

Allge­meine
Geschäfts­be­din­gungen

Der Gastauf­nah­me­vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, der Tagungsraum, der Tisch oder der Festsaal bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereit­ge­stellt worden ist.

Bei Absage oder Umbestel­lungen von reser­vierten Hotel­zimmern und Tagungs­räumen werden folgende Storno­kosten in Rechnung gestellt : bis 4o Tage vor Ankunft keine Kosten von 39 bis 25 Tage vor Ankunft 3o % der verein­barten Leistungen von 24 bis 4 Tage vor Ankunft 5o % der verein­barten Leistungen von 3 bis 0 Tage vor Ankunft 1oo % der verein­barten Leistungen Dies gilt auch bei vorzei­tiger Abreise. Natürlich sind wir bemüht, die nicht in Anspruch genommene Reser­vierung ander­weitig zu vergeben, damit dem Reser­vie­rungs­nehmer keine Kosten entstehen.

Hochzeiten können auf Grund der langfris­tigen Planung nur bis 4 Monate vor dem reser­vierten Termin kostenfrei storniert werden. Nach Ablauf dieser Frist berechnen

wir den zu erwar­tenden Umsatz ( durch­schnitt­licher Umsatz pro Person der Hochzeiten des vergan­genen Jahres ) abzüglich 2o % für nicht erbrachte Leistungen.

Bei Buchung einer Veran­staltung an dem stornierten Termin mit gleichem oder höherem Umsatz fallen keine Storno­kosten an.

Für Tagungen :

Die reser­vierten Tagungs­räume stehen in der verein­barten Zeit zur Verfügung. Die Inanspruch­nahme der Tagungs­räume über die verein­barte Zeit hinaus bedarf der Absprache mit dem Hotel.

Das Hotel behält es sich vor, den Tagungsraum der Perso­nenzahl entspre­chend auszu­wählen. Der Reser­vie­rungs­nehmer oder Veran­stalter stellt vor Tagungs­an­reise eine Teilneh­mer­liste zur Verfügung. Die Verpfle­gungs­ver­ein­barung gilt für die Zeit des Aufent­haltes. Nicht einge­nommene Mahlzeiten werden nicht vergütet. Die von Tagungs­teil­nehmern reservierten

Hotel­zimmer sind am Abrei­setag bis 1o.oo Uhr freizu­geben. Die Inanspruch­nahme über diesen Zeitraum hinaus bedarf der Absprache mit dem Hotel.

Für Bankett­ver­an­stal­tungen (Famili­en­feiern, Hochzeiten, Konzerte, usw.)

Die Perso­nenzahl der Bankett­ver­an­staltung ist dem Hotel 2 Tage vor dem Termin verbindlich mitzu­teilen. Die genannte Teilneh­merzahl ist Grundlage für die Speisen­her­stellung und Rechnungsstellung.

Zahlungs­ver­ein­ba­rungen:

Die Zahlung für unsere Dienst­leistung erfolgt innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Für die Zusendung von Rechnungen unter 100 Euro wird eine Bearbei­tungs­gebühr von 5 Euro erhoben. Bei Zahlung nach über 30 Tagen berechnen wir Zinsen mit 8% p.A. über dem jewei­ligen Basissatz.

Gerichts­stand:

Es gilt das Recht der Bundes­re­publik Deutschland. Erfül­lungsort und Gerichts­stand für die Leistungen des Hotel-Restau­rants Sangermann ist Olpe/Biggesee.